«Jetzt sind wir halt nicht mehr der Tätschmeister»: Das Solothurner Feuerwerksverbot trifft Verkäufer hart
Im Kanton Solothurn gilt seit vergangenem Mittwoch ein absolutes Feuerverbot und ein grundsätzliches Feuerwerksverbot. Dies führt zu sechsstelligen Umsatzeinbussen beim grössten Feuerwerksverkauf der Schweiz in Biberist.

Vulkane, Raketen und Batterien: Was wäre eine 1.-August-Feier ohne Feuerwerk? In Solothurn werden wir es dieses Jahr herausfinden. Denn am Mittwoch verhängte der Kanton aufgrund der aktuellen Trockenheit und Waldbrandgefahr ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern. Zudem gilt im ganzen Kanton ein grundsätzliches Feuerwerksverbot. Wer trotzdem böllert, muss mit einer Busse rechnen.
Vom Verbot besonders betroffen ist Andrea Andreotti. Er ist Geschäftsführer der Keller Fahnen AG, die den grössten Feuerwerkverkauf der Schweiz betreibt. Er sagt:
«Jetzt sind wir halt nicht mehr der Tätschmeister der Schweiz – aber der Dekomeister.»
Dieses Jahr werde das Angebot deutlich kleiner ausfallen. Zwar gebe es auch Feuerwerk zu kaufen, aber nur die beworbenen Tageshits, wie Andreotti sagt. Schliesslich habe der grösste Feuerwerksverkauf der Schweiz auch eine Strahlkraft über die Kantonsgrenzen hinaus.

So könnten Personen, in deren Wohnort kein Verbot herrscht, trotzdem vorbeikommen. Natürlich stünden auch Fahnen, Lampions und weitere Dekoartikel wie jedes Jahr im Angebot.
Sechsstellige Umsatzeinbussen durch das Verbot
Andreotti zeigt grosses Verständnis für das Verbot. Es sei ein logischer Entscheid. «Wenn es so trocken ist, macht es für niemanden Spass.» Eigentlich wollte das Unternehmen sein 40-jähriges Firmenjubiläum beim diesjährigen Feuerwerksverkauf feiern. Dazu seien neben dem grossen Verkaufszelt ein Rahmenprogramm geplant gewesen.
Glücklicherweise habe der Kanton früh genug über das Verbot informiert, so konnte einiges abgesagt und die Verluste verringert werden. Doch mit einer sechsstelligen Umsatzeinbusse rechnet Andreotti trotzdem. Viele Vorleistungen, wie etwa Werbemassnahmen, seien bereits getätigt worden.
Die meisten Feuerwerkskörper wurden noch gar nicht geliefert. Denn der Aufbau des Verkaufszelts sollte erst am Freitag starten. Was aber bereits im Haus ist, könne zum Hersteller zurückgegeben werden. Eine besondere Dienstleistung der Keller Fahnen AG ist, dass generell jegliches Feuerwerk, sofern originalverpackt, zurückgegeben werden kann.
Mehr Aufklärung statt Verbote
Feuerwerksverbote findet Andreotti sinnvoll, solange sie angebracht sind. Zurzeit wird schweizweit eine Initiative auf die Beine gestellt, die Feuerwerke mit kleinen Ausnahmen generell verbieten will. Andreotti sagt:
«Es wäre schade, wenn man dies verbieten würde.»
Man solle sich lieber für einen sicheren Umgang mit den Feuerwerkskörpern einsetzen. «Es braucht mehr Aufklärung statt Verbote», so Andreotti.
Für das Tierwohl und das Wohl geräuschempfindlicher Personen könne durchaus eine Lösung gefunden werden, doch Verbote wären nicht zielführend.
Feuerwerke seien eine Tradition, die der Mehrheit der Leute Freude bringe, sagt der Geschäftsführer. In den letzten Jahren habe man festgestellt, dass Kundinnen und Kunden bewusster einkaufen. Die Leute würden heute Qualität, statt Quantität bevorzugen und beispielsweise in einem Quartier gemeinsame Feuerwerke organisieren, so Andreotti.
Der Trend, auf Kunststoff zu verzichten
Doch beim Nachhaltigkeitsaspekt sehe Andreotti aber Möglichkeiten für mehr Regulierungen. Die Keller Fahnen AG würde sich bereits seit Jahren dafür einsetzen, dass Feuerwerke umweltfreundlicher werden.
Der gesamte CO2-Ausstoss, den das Unternehmen durch den Verkauf generiert, werde kompensiert. Auf jedes verkaufte Feuerwerk werde ein Betrag an «Myclimate» gezahlt und so Klimaschutzprojekte unterstützt.

Zudem stehe die Firma mit den Produzenten in Kontakt, um den Gebrauch von Kunststoffgehäusen zu verringern. Bei der Auswahl des Sortiments wird ebenfalls darauf geachtet, dass beispielsweise Raketen aus Karton und Holz sind und keine Plastikbestandteile beinhalten.
-Ursprünglich publiziert in der Solothurner Zeitung vom 24. Juli 2022.

